Rechtliche Probleme bei Nutzung der neuen
Medien
Urheberrecht - Copyright -
Nutzungsrecht - Zitate - Quellenangabe
- Bei Präsentationen sollte man sich nicht
mit fremden Federn schmücken. - Bei
Facharbeiten in der Sek. II ist die nicht zitierte Quelle Plagiat,
in Bayern wird dies mit 0 Punkten bewertet. - Bei der
Gestaltung einer öffentlichen Website ist die Nutzung geschützter
Werke strafbar.
Das Internet verleitet dazu anzunehmen, dass
die Quellen aus dem Internet freies Eigentum aller sind. Das
ist falsch!
1. Die Begriffe:
Ein Werk hat, soweit es schützenswert
ist, einen Urheber und der hat sein Copyright auf
sein Werk. Ein Copyright auf ein Werk kann nicht veräußert werden,
wohl aber das Recht auf Nutzung des Werks. Bei vielen
Werken im Internet haben die Autoren ein Recht auf freie, nicht
näher definierte Nutzung eingeräumt, sonst würden sie ihr Werk
nicht kommentarlos ins Internet stellen. Die rechtliche Situation
ist jedoch oft unklar, da jegliches Nutzungsrecht vom Copyright-Inhaber
(=Autor) erst erteilt werden muss. Das "Wofür" muss
festgelegt werden, es sei denn, die Nutzung wird ausdrücklich
unbeschränkt freigegeben (z.B. bei Freeware). Im Internet
ist das Ansehen von Bildern, das Anhören von Musik, das Lesen
von Texten vorgesehen, nicht aber eine beliebige Vervielfältigung
oder Weiterverarbeitung von Teilen einer Website. "Download"-Bereiche
einer Website hingegen weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit
einer Weiternutzung hin. Häufig ist im Internet auch unklar,
auf was sich ein Copyright-Vermerk bezieht. Ist es das
Layout oder ist es der Inhalt? Hat etwa der Webmaster das Copyright
für die gesamte Homepage?
Ein Beispiel: Ein schulischer
Arbeitskreis produziert Materialien für den
Unterricht. Ein Sponsor ermöglicht die Publikation
im Internet und schreibt sein Copyright in die
Fußzeile jeder Seite. Er kann damit nur das
Layout der HTML-Seite meinen, nicht aber die
geistige Leistung der Autoren. Konflikte sind
vorprogrammiert.
Bei Büchern
ist es nicht anders. Ein Verlag hat das Copyright
für Layout, Ausstattung etc. eines Buches. Die
Autoren haben ihrerseits das Copyright auf ihre
Beiträge. Die Autoren können dem Verlag das
volle Nutzungsrecht übertragen, dann kann ausschließlich
der Verlag das Produkt vermarkten. Wurde dem
Verlag nur das einmalige Veröffentlichungsrecht
zugestanden, so können die Autoren ihre Ideen
auch anderweitig unter die Leute bringen
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2. Vom Zitieren:
Die auszugsweise Nutzung fremder Werke
in eigenen Veröffentlichungen ist möglich, wenn der Autor des
Werks kenntlich gemacht ist und wenn es sich um Texte handelt.
Dieses Zitieren von Textstellen ist kein Problem, das
hat lange Tradition. Es gibt eingefahrene Spielregeln, die auch
auf das Internet voll übertragbar sind.
Die Übernahme von Bildern aus einer fremden
Arbeit ist hingegen kein Zitieren, auch wenn der Autor angegeben
ist. Bildzitate gibt es nicht, so sagen manche Juristen, weil
es dafür im deutschen Recht noch keine Festlegungen gibt. Jedes
Bild ist ein "Werk", für das die Nutzung freigegeben
werden muss. Offen ist aber, ob ein Quicklook, ein Thumbnail,
also ein bewußt verschlechtertes Mini-Bild als Bildzitat gelten
wird/kann. Die sog. "Verblassens-Formel" des BGH könnte
hier verwendet werden. Erst durch das Internet erhält die bildorientierte
Veröffentlichung einen hohen Stellenwert. Wie dürfen/können
Layout (=Bild), Homepages oder Bilderkataloge etc. zitiert werden.
Eine klare Rechtssituation gibt es da derzeit nicht.
Für die innerschulische Verwertung von
Materialien aus dem Internet gibt es keine Probleme, so
meinen verschiedene Rechtsgutachten. Anders bei Veröffentlichungen
überschulischer Art (z.B. diese CD-ROM oder eine Homepage
im Internet), auch wenn sie ausschließlich nicht-kommerziellen
Zwecken dienen. Da ist größte Vorsicht geboten.
Meine Empfehlung für Ihre Veröffentlichung
z.B. auf Ihrer Homepage möchte ich in Form von drei Beispielen
bringen:
1. Beispiel: Link-Gallery
mit Originalbildern
Meine bebilderte Link-Gallery
verwendet Mini-Bildchen von Originalen (hier
gibt es Rechtsunsicherheit) , die Link-Gallery
als Layout für die Bildchen und die getroffene
Auswahl der Materialien-Hinweise ist aber in
der Gesamtheit ein eigenständiges Werk. Ob ich
dies urheberrechtlich schützen könnte, ist eine
andere Frage, wie das Zitat unter diesem Kasten
zeigt.
Für die Verwendung
der Originalbilder habe ich die Nutzungsrechte
erworben. Außerdem ist bei jedem Originalbild
der Link zur Original-Website vorhanden, das
ist mit dem jeweiligen Copyright-Inhaber vereinbart.
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Nach Kaestner, Hilderink (Verweis am Ende
dieses Textes) gilt: "Urheberrechtlich geschützt wird
das Werk aber nur, wenn es sich um eine persönliche geistige
Schöpfung i.S.v.§2 II UrhG handelt. Die bloße Idee wird demnach
nicht geschützt. - Persönlich: menschliches Handeln,
es entfallen daher automatisch erstellte Listen o.ä. - Das
Werk muss einen geistigen Mindestgehalt aufweisen. - Das
Werk muss eine gewisse Schöpfungshöhe haben Beisp. 1: Briefe
überschreiten die Schöpfungshöhe des §2 II UrhG nur selten.
Beisp. 2: Abgrenzung Gebrauchswerke/angewandte Kunst. Die Eigenarten
des Werks müssen festgestellt werden. Anhand dieser Feststellungen
sollte deutlich werden, dass das Können eines Durchschnittsgestalters
deutlich überstiegen wird (arg. GeschMG). Erst dann ist
von einer ausreichenden Schöpfungshöhe auszugehen"
2. Beispiel: Verwendung von
Satellitenbildern
Hat z.B. die ESA das Copyright
auf einem Bild, so muss ein Nutzungsrecht erworben
werden. Das DLR kauft z.B. von der ESA einen
Datensatz (Rohdaten) mit dem vereinbarten Ziel
der weiteren Bearbeitung für wissenschaftliche
und schulische Zwecke. Das DLR geocodiert die
Daten. Das DLR hat damit ein eigenes Urheberrecht
erworben, ein Hinweis auf die Originaldaten
hat zu erfolgen: Copyright ESA 1990, DLR 1995.
Für eine weitere Bearbeitung der Bilder des
DLR (auf der Isis-Datenbank des DLR sind die
Bilder verfügbar) ist keine Nutzungserlaubnis
nötig, solange diese Daten nur innerhalb der
Schule verwendet werden. Für die Bearbeitung
der Daten mit der Software Satlupe, Landsat
oder PaintShopPro und einer nachfolgenden
Veröffentlichung aber muss das DLR ein Nutzungsrecht
erteilen. Wenn ich als Lehrer nun aus einem
roten Falschfarbenbild ein grünes Falschfarbenbild
entwickle, damit das natürliche Farbempfinden
bei Schülern angesprochen wird, dann habe ich
ein neues Werk geschaffen, es ist etwas wesentlich
anderes entstanden, das ich selbst urheberrechtlich
schützen lassen könnte. Sicherlich werde ich
auf die Copyrights von ESA und DLR hinweisen
müssen.
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3. Beispiel: Schülerpräsentationen
Schülerreferate sollen dazu
dienen, dass die Schüler mit den digitalen Möglichkeiten
umzugehen lernen. Wann darf eine solche Präsentation
über die Schule hinaus, z.B. auf der Homepage
oder auf dieser CD-ROM veröffentlicht werden?
a) Der Schüler muss seine
Zustimmung geben (=Veröffentlichungsrecht).
b) Eine Präsentation, die
nur aus Texten besteht, wirft beim richtigen
Umgang mit Text-Zitaten kein Problem auf. Auch
bei Links auf eine Website ist keine
Zustimmung erforderlich. Bei der Darstellung
von Originalbildmaterial aus dem Internet
oder von Bildern, die mit einem Scanner digitalisiert
worden sind, muss ein Nutzungsrecht eingeholt
werden.
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Bei der Gestaltung einer Präsentationsseite,
die fremde Bildelemente enthält, muss ein eigenes Werk entstehen:
Die Kriterien: 1. Das fremde Werk darf nur
als Anregung dienen. 2. Die aus dem älteren Werk entlehnten
Züge müssen gegenüber den Zügen des eigenen Werks verblassen.
3. Es darf sich nicht um eine bloße Bearbeitung eines älteren
Werkes handeln. (nach Kaestner, Hilderink) Diese
rechtlichen Anforderungen sind für die Schule ein gesunder Zwang:
Nicht nur kopieren, verarbeiten ist angesagt!
Zur Klarstellung: - Eine Originalübernahme
z.B. einer Atlaskarte verletzt das Urheberrecht. - Kleinere
Einträge in eine Atlaskarte (z.B. Strukturskizze) stellen eine
Bearbeitung dar, sie verletzen ebenfalls das Urheberrecht.
- Bei der Verwendung der Atlaskarte als Mini-Bildchen für einen
Lageverweis oder als Seitenhintergrund bei einer PowerPointPräsentation
dürfte das Urheberrecht nicht verletzt sein, da alle 3 genannten
Kriterien erfüllt sind.
3. Zur Praxis des Zitierens aus dem Internet
Es gibt zwei gravierende Probleme: - Viele
Adressen sind nur von kurzer Lebendauer, Links werden schnell
zu toten Links. - Viele Original-Adressen sind bei
der Verwendung von Framesets nicht erkennbar, d.h. jedes
Einzeldokument trägt scheinbar die Adresse einer einzigen Homepage,
obwohl das Original auf einer fremden Homepage liegt. Da möchte
sich eine Homepage mit fremden Federn schmücken oder der Anbieter
möchte, dass stets nur seine Seite angewählt wird.
Wie lassen sich Internetadressen überprüfbar
konservieren? Eigentlich ist es ganz einfach. Man bestimmt
die originale vollständige Webadresse des Dokuments und archiviert
sie als Favorit (oder Bookmark). Archiviert
man auch die eMail-Adresse des Webmasters - er sollte auf jeder
Page unten angegeben sein - so kann im Notfall der Webmaster
über einen toten Link Auskunft geben.
Wie läßt sich die originale Webadresse
eines Dokuments sicher archivieren?
Ein Beispiel:
Sie haben
innerhalb
eines Framesets ein Dokument
gefunden, das Sie später benutzen
möchten bzw. aus dem Sie später
zitieren möchten.
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Ein rechter Mausklick auf das
Dokument oder auf ein Bild liefert
ein Kontextmenü. - Weiter
zu Eigenschaften. Da steht unter
Verknüpfungen immer die komplette
Originaladresse, "http://www...."
- Mit gedrückter linker Maustaste
diese Adresse markieren.
Das sieht dann so aus:
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- Erneut einen
rechten Mausklick in diese Markierung, ein neues
Kontextmenü erscheint. - Kopieren anwählen.
Jetzt steht die komplette Internet-Adresse in
der digitalen Zwischenablage Ihres Computers.
Wie geht es weiter?
-
Nun in die URL-Zeile des Browsers klicken, damit
ist die Adresse markiert (es könnte eine falsche
Adresse eines Frames sein, wie im Bildbeispiel).
- Jetzt mit rechtem Mausklick in die Markierung,
Kontextmenü erscheint. - Einfügen wählen.
Jetzt steht die Originaladresse im Eingabefenster.
- Nun Enter- bzw. Return-Taste drücken,
Sie können Adresse und Dokument auf Stimmigkeit
prüfen. Das Dokument nimmt nun die volle Breite
des Browser-Fensters ein.
-
Nun über das Browser-Menü als Favorit (bzw.
Bookmark) ablegen.
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Wenn Sie GrabNet verwenden, dann können Sie
Ihre Suchergebnisse bequemer archivieren. Sie können insbesondere
zu jeder Quelle einen Kommentar, die eMail-Adresse des Webmasters
und sogar einen Schnappschuss hinzufügen. Mit der Adresse des
Webmasters lässt sich nach dem Verbleib einer Website forschen.
Zitate aus einem "Kurzleitfaden
Urheberrechte bei der Erstellung eigener Webseiten"
von Jan Kaestner und Berthold Hilderink.
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