Lärmkategorien bei Flugzeugen:
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation = International Civil Aviation Organisation (ICAO) hat Grenzwerte für den Lärm festgelegt. Nach diesen können Flugzeuge in "Kapitel 2" bzw. "Kapitel 3" Flugzeuge eingeteilt werden. Flugzeuge aus dem Bereich "Non-Annex" gehören keiner dieser beiden Kategorien an. "Kapitel 2" Flugzeuge werden bis zum 31. März 2002 sukzessive aus dem Verkehr genommen.

Zurück
Impressum · Datenschutz