1.    Rechtliche Grundlagen der Umsiedlung 

Vom Tagebau betroffen sind 300-600 ha Landoberfläche pro Jahr, insgesamt bis zu 50.000 Menschen. Die Umsiedlungsmaßnahmen stellen einen gravierenden Eingriff in die persönlichen Lebensverhältnisse dar. Gesetzliche Regelungen sind u.a.:

  • Bundesberggesetz (BBergG) 

  • Landesplanungsgesetz (LPlG) 

  • Baugesetzbuch (BauGB) 

  • Wertermittlungsverordnung (WertV) 

  • Wertermittlungsrichtlinien (WertR) 

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 

Darüber hinaus gibt es sogenannte Sondervorschriften für das Rheinische Braunkohleplanungsgebiet! Die Genehmigung für den Abbau durchläuft mehrere Gremien, die jeweils aus  Vertretern von

  • Industrie- und Handelskammer 

  • Handwerkskammer 

  • Landwirtschaftskammer 

  • Arbeitgeberverbände 

  • Gewerkschaften 

  • etc.

bestehen. Es werden gebildet: 

  • Braunkohlenausschuss (bestehend aus kommunaler und regionaler Bank) 

  • Unterausschuss (Hier sind zusätzlich Vertreter von Kreis, des Bergbautreibendem, der Naturschutzverbände anwesend. Diese führen jedoch nur eine beratende Tätigkeit aus und haben daher kein Stimmrecht) 

Durch eine solche Zusammensetzung versucht man Kontroversen im Vornherein zu vermeiden.

Somit haben die betroffenen Bürger nur "begrenzte Einflussmöglichkeiten", sie 'dürfen' Bedenken und Anregungen bei der Bezirksplanungsbehörde vorbringen . Zu diesem Zweck liegt ein Planentwurf zur Einsicht drei Monate lang auf der jeweils zuständigen Gemeinde aus. Diese Bedenken und Anregungen werden dann an den Braunkohlenausschuss weitergeleitet und bearbeitet. 

[Erarbeitet von: Florian Kunz, Patrick v.d. Heyde]

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