1. Rechtliche Grundlagen der Umsiedlung Vom Tagebau betroffen sind 300-600 ha Landoberfläche pro Jahr, insgesamt bis zu 50.000 Menschen. Die Umsiedlungsmaßnahmen stellen einen gravierenden Eingriff in die persönlichen Lebensverhältnisse dar. Gesetzliche Regelungen sind u.a.:
Darüber hinaus gibt es sogenannte Sondervorschriften für das Rheinische Braunkohleplanungsgebiet! Die Genehmigung für den Abbau durchläuft mehrere Gremien, die jeweils aus Vertretern von
bestehen. Es werden gebildet:
Durch eine solche Zusammensetzung versucht man Kontroversen im Vornherein zu vermeiden. Somit haben die betroffenen Bürger nur "begrenzte Einflussmöglichkeiten", sie 'dürfen' Bedenken und Anregungen bei der Bezirksplanungsbehörde vorbringen . Zu diesem Zweck liegt ein Planentwurf zur Einsicht drei Monate lang auf der jeweils zuständigen Gemeinde aus. Diese Bedenken und Anregungen werden dann an den Braunkohlenausschuss weitergeleitet und bearbeitet. [Erarbeitet von: Florian Kunz, Patrick v.d. Heyde] |