Braunkohle-Tagebau: Phase II

  • Problem der Umsiedlung:
    • Rechtliche Grundlage: Bundesbergbaugesetz vom 13.8.1980, §§ 1,2,77,79 und Landesplanungsgesetz vom 28.11.1979, §§ 24,26,28,30,14,
    • Betroffen sind bis zum Jahr 2001 ca. 32000 Personen in 45 Dörfern
    • Problemgruppen sind vor allem alte Menschen (soziale Bindungen) und z.T. die Bauern, die ausgesiedelt werden (lt. Emissionsschutzgesetz im Abstand von > 1 km von Wohnbebauung bei Großviehhaltung) und Geschäftsleute (Verlust der Kunden am alten Standort, Konkurrenz am neuen Standort, meist an bestehenden Ort angegliedert)
    • Problematisch sind die Umlegung von Kirchen, Friedhöfen etc. und die Frage der Erhaltung historisch wertvoller Gebäude. So ist z.B. der mittelalterliche Ort Kaster (nördlich von Bedburg) aus diesem Grunde von dem Abriss verschont geblieben.
    • Umsiedlung erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von ca. 15 bis 20 Jahren, die Dörfer entscheiden sich meist für eine geschlossene Umsiedlung, d.h. das ganze Dorf zieht an den neuen Standort,
    • Die Gebäude werden in ihrem Wert geschätzt und die Besitzer entsprechend entschädigt, das Problem besteht aber darin, dass man für dieses Geld kein neues Haus bekommt (Verschuldung), und dass die Mieter Schwierigkeiten haben, neue Mietwohnungen zu finden, Rheinbraun versucht mit günstigen Darlehen zu helfen
  • Umlegung von Bächen und Flüssen (z.B. die Erft insgesamt viermal umgelegt)
  • Umlegung von Straßen, Autobahnen und Überland-Stromleitungen
  • Abräumen der Landschaft, Entstehung von "Geisterdörfern", alte Leute bleiben häufig bis zum Schluss dort wohnen, psychische Belastung
  • Abtragen der wertvollen Löss-Schicht (bis zu 20 m mächtig), wird für die Rekultivierung benötigt, gesetzliche Verpflichtung eine Löss-Schicht von 1 bzw. 2 m Dicke wieder aufzutragen, der abgebaggerte Löss wird entweder in anderen Tagebauen zur Rekultivierung benutzt oder zwischengelagert.

Impressum · Datenschutz