Braunkohle-Tagebau:
Phase II
- Problem der
Umsiedlung:
- Rechtliche Grundlage:
Bundesbergbaugesetz vom 13.8.1980, §§ 1,2,77,79 und Landesplanungsgesetz vom
28.11.1979, §§ 24,26,28,30,14,
- Betroffen sind bis zum
Jahr 2001 ca. 32000 Personen in 45 Dörfern
- Problemgruppen sind vor
allem alte Menschen (soziale Bindungen) und z.T. die Bauern, die ausgesiedelt
werden (lt. Emissionsschutzgesetz im Abstand von > 1 km von Wohnbebauung bei
Großviehhaltung) und Geschäftsleute (Verlust der Kunden am alten Standort,
Konkurrenz am neuen Standort, meist an bestehenden Ort angegliedert)
- Problematisch sind die
Umlegung von Kirchen, Friedhöfen etc. und die Frage der Erhaltung historisch
wertvoller Gebäude. So ist z.B. der mittelalterliche Ort Kaster (nördlich von
Bedburg) aus diesem Grunde von dem Abriss verschont geblieben.
- Umsiedlung erfolgt in
einem zeitlichen Rahmen von ca. 15 bis 20 Jahren, die Dörfer entscheiden sich
meist für eine geschlossene Umsiedlung, d.h. das ganze Dorf zieht an den neuen
Standort,
- Die
Gebäude werden in ihrem Wert geschätzt und die Besitzer entsprechend
entschädigt, das Problem besteht aber darin, dass man für dieses Geld kein neues
Haus bekommt (Verschuldung), und dass die Mieter Schwierigkeiten haben, neue
Mietwohnungen zu finden, Rheinbraun versucht mit günstigen Darlehen zu helfen
- Umlegung von Bächen
und Flüssen (z.B. die Erft insgesamt viermal umgelegt)
- Umlegung von
Straßen, Autobahnen und Überland-Stromleitungen
- Abräumen der
Landschaft, Entstehung von "Geisterdörfern", alte Leute bleiben häufig bis
zum Schluss dort wohnen, psychische Belastung
- Abtragen der wertvollen
Löss-Schicht (bis zu 20 m mächtig), wird für die Rekultivierung benötigt,
gesetzliche Verpflichtung eine Löss-Schicht von 1 bzw. 2 m Dicke wieder
aufzutragen, der abgebaggerte Löss wird entweder in anderen Tagebauen zur
Rekultivierung benutzt oder zwischengelagert.
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