Rechtliche Probleme bei Nutzung der neuen Medien

Urheberrecht - Copyright - Nutzungsrecht - Zitate - Quellenangabe

 

- Bei Präsentationen sollte man sich nicht mit fremden Federn schmücken.
- Bei Facharbeiten in der Sek. II ist die nicht zitierte Quelle Plagiat,
in Bayern wird dies mit 0 Punkten bewertet.
- Bei der Gestaltung einer öffentlichen Website ist die Nutzung geschützter Werke strafbar.

Das Internet verleitet dazu anzunehmen, dass die Quellen aus dem Internet freies Eigentum aller sind. Das ist falsch!

1. Die Begriffe:

Ein Werk hat, soweit es schützenswert ist, einen Urheber und der hat sein Copyright auf sein Werk. Ein Copyright auf ein Werk kann nicht veräußert werden, wohl aber das Recht auf Nutzung des Werks. Bei vielen Werken im Internet haben die Autoren ein Recht auf freie, nicht näher definierte Nutzung eingeräumt, sonst würden sie ihr Werk nicht kommentarlos ins Internet stellen. Die rechtliche Situation ist jedoch oft unklar, da jegliches Nutzungsrecht vom Copyright-Inhaber (=Autor) erst erteilt werden muss. Das "Wofür" muss festgelegt werden, es sei denn, die Nutzung wird ausdrücklich unbeschränkt freigegeben (z.B. bei Freeware). Im Internet ist das Ansehen von Bildern, das Anhören von Musik, das Lesen von Texten vorgesehen, nicht aber eine beliebige Vervielfältigung oder Weiterverarbeitung von Teilen einer Website. "Download"-Bereiche einer Website hingegen weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Weiternutzung hin.
Häufig ist im Internet auch unklar, auf was sich ein Copyright-Vermerk bezieht. Ist es das Layout oder ist es der Inhalt? Hat etwa der Webmaster das Copyright für die gesamte Homepage?

Ein Beispiel:
Ein schulischer Arbeitskreis produziert Materialien für den Unterricht. Ein Sponsor ermöglicht die Publikation im Internet und schreibt sein Copyright in die Fußzeile jeder Seite. Er kann damit nur das Layout der HTML-Seite meinen, nicht aber die geistige Leistung der Autoren. Konflikte sind vorprogrammiert.

Bei Büchern ist es nicht anders. Ein Verlag hat das Copyright für Layout, Ausstattung etc. eines Buches. Die Autoren haben ihrerseits das Copyright auf ihre Beiträge. Die Autoren können dem Verlag das volle Nutzungsrecht übertragen, dann kann ausschließlich der Verlag das Produkt vermarkten. Wurde dem Verlag nur das einmalige Veröffentlichungsrecht zugestanden, so können die Autoren ihre Ideen auch anderweitig unter die Leute bringen

2. Vom Zitieren:

Die auszugsweise Nutzung fremder Werke in eigenen Veröffentlichungen ist möglich, wenn der Autor des Werks kenntlich gemacht ist und wenn es sich um Texte handelt. Dieses Zitieren von Textstellen ist kein Problem, das hat lange Tradition. Es gibt eingefahrene Spielregeln, die auch auf das Internet voll übertragbar sind.

Die Übernahme von Bildern aus einer fremden Arbeit ist hingegen kein Zitieren, auch wenn der Autor angegeben ist. Bildzitate gibt es nicht, so sagen manche Juristen, weil es dafür im deutschen Recht noch keine Festlegungen gibt. Jedes Bild ist ein "Werk", für das die Nutzung freigegeben werden muss. Offen ist aber, ob ein Quicklook, ein Thumbnail, also ein bewußt verschlechtertes Mini-Bild als Bildzitat gelten wird/kann. Die sog. "Verblassens-Formel" des BGH könnte hier verwendet werden. Erst durch das Internet erhält die bildorientierte Veröffentlichung einen hohen Stellenwert. Wie dürfen/können Layout (=Bild), Homepages oder Bilderkataloge etc. zitiert werden. Eine klare Rechtssituation gibt es da derzeit nicht.

Für die innerschulische Verwertung von Materialien aus dem Internet gibt es keine Probleme, so meinen verschiedene Rechtsgutachten.
Anders bei Veröffentlichungen überschulischer Art (z.B. diese CD-ROM oder eine Homepage im Internet), auch wenn sie ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken dienen. Da ist größte Vorsicht geboten.

Meine Empfehlung für Ihre Veröffentlichung z.B. auf Ihrer Homepage möchte ich in Form von drei Beispielen bringen:

1. Beispiel: Link-Gallery mit Originalbildern

Meine bebilderte Link-Gallery verwendet Mini-Bildchen von Originalen (hier gibt es Rechtsunsicherheit) , die Link-Gallery als Layout für die Bildchen und die getroffene Auswahl der Materialien-Hinweise ist aber in der Gesamtheit ein eigenständiges Werk. Ob ich dies urheberrechtlich schützen könnte, ist eine andere Frage, wie das Zitat unter diesem Kasten zeigt.

Für die Verwendung der Originalbilder habe ich die Nutzungsrechte erworben. Außerdem ist bei jedem Originalbild der Link zur Original-Website vorhanden, das ist mit dem jeweiligen Copyright-Inhaber vereinbart.

Nach Kaestner, Hilderink (Verweis am Ende dieses Textes) gilt: "Urheberrechtlich geschützt wird das Werk aber nur, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung i.S.v.§2 II UrhG handelt. Die bloße Idee wird demnach nicht geschützt.
- Persönlich: menschliches Handeln, es entfallen daher automatisch erstellte Listen o.ä.
- Das Werk muss einen geistigen Mindestgehalt aufweisen.
- Das Werk muss eine gewisse Schöpfungshöhe haben
Beisp. 1: Briefe überschreiten die Schöpfungshöhe des §2 II UrhG nur selten.
Beisp. 2: Abgrenzung Gebrauchswerke/angewandte Kunst. Die Eigenarten des Werks müssen festgestellt werden. Anhand dieser Feststellungen sollte deutlich werden, dass das Können eines Durchschnittsgestalters deutlich überstiegen wird (arg. GeschMG). Erst dann ist von einer ausreichenden Schöpfungshöhe auszugehen"

 

2. Beispiel: Verwendung von Satellitenbildern

Hat z.B. die ESA das Copyright auf einem Bild, so muss ein Nutzungsrecht erworben werden. Das DLR kauft z.B. von der ESA einen Datensatz (Rohdaten) mit dem vereinbarten Ziel der weiteren Bearbeitung für wissenschaftliche und schulische Zwecke. Das DLR geocodiert die Daten. Das DLR hat damit ein eigenes Urheberrecht erworben, ein Hinweis auf die Originaldaten hat zu erfolgen: Copyright ESA 1990, DLR 1995.
Für eine weitere Bearbeitung der Bilder des DLR (auf der Isis-Datenbank des DLR sind die Bilder verfügbar) ist keine Nutzungserlaubnis nötig, solange diese Daten nur innerhalb der Schule verwendet werden. Für die Bearbeitung der Daten mit der Software Satlupe, Landsat oder PaintShopPro und einer nachfolgenden Veröffentlichung aber muss das DLR ein Nutzungsrecht erteilen. Wenn ich als Lehrer nun aus einem roten Falschfarbenbild ein grünes Falschfarbenbild entwickle, damit das natürliche Farbempfinden bei Schülern angesprochen wird, dann habe ich ein neues Werk geschaffen, es ist etwas wesentlich anderes entstanden, das ich selbst urheberrechtlich schützen lassen könnte. Sicherlich werde ich auf die Copyrights von ESA und DLR hinweisen müssen.

 

3. Beispiel: Schülerpräsentationen

Schülerreferate sollen dazu dienen, dass die Schüler mit den digitalen Möglichkeiten umzugehen lernen. Wann darf eine solche Präsentation über die Schule hinaus, z.B. auf der Homepage oder auf dieser CD-ROM veröffentlicht werden?

a) Der Schüler muss seine Zustimmung geben (=Veröffentlichungsrecht).

b) Eine Präsentation, die nur aus Texten besteht, wirft beim richtigen Umgang mit Text-Zitaten kein Problem auf. Auch bei Links auf eine Website ist keine Zustimmung erforderlich.
Bei der Darstellung von Originalbildmaterial aus dem Internet oder von Bildern, die mit einem Scanner digitalisiert worden sind, muss ein Nutzungsrecht eingeholt werden.

Bei der Gestaltung einer Präsentationsseite, die fremde Bildelemente enthält, muss ein eigenes Werk entstehen:

Die Kriterien:
1. Das fremde Werk darf nur als Anregung dienen.
2. Die aus dem älteren Werk entlehnten Züge müssen gegenüber den Zügen des eigenen Werks verblassen.
3. Es darf sich nicht um eine bloße Bearbeitung eines älteren Werkes handeln. (nach Kaestner, Hilderink)

Diese rechtlichen Anforderungen sind für die Schule ein gesunder Zwang: Nicht nur kopieren, verarbeiten ist angesagt!

Zur Klarstellung:
- Eine Originalübernahme z.B. einer Atlaskarte verletzt das Urheberrecht.
- Kleinere Einträge in eine Atlaskarte (z.B. Strukturskizze) stellen eine Bearbeitung dar, sie verletzen ebenfalls das Urheberrecht.
- Bei der Verwendung der Atlaskarte als Mini-Bildchen für einen Lageverweis oder als Seitenhintergrund bei einer PowerPointPräsentation dürfte das Urheberrecht nicht verletzt sein, da alle 3 genannten Kriterien erfüllt sind.

3. Zur Praxis des Zitierens aus dem Internet

Es gibt zwei gravierende Probleme:
- Viele Adressen sind nur von kurzer Lebendauer, Links werden schnell zu toten Links.
- Viele Original-Adressen sind bei der Verwendung von Framesets nicht erkennbar, d.h. jedes Einzeldokument trägt scheinbar die Adresse einer einzigen Homepage, obwohl das Original auf einer fremden Homepage liegt. Da möchte sich eine Homepage mit fremden Federn schmücken oder der Anbieter möchte, dass stets nur seine Seite angewählt wird.

Wie lassen sich Internetadressen überprüfbar konservieren?
Eigentlich ist es ganz einfach. Man bestimmt die originale vollständige Webadresse des Dokuments und archiviert sie als Favorit (oder Bookmark). Archiviert man auch die eMail-Adresse des Webmasters - er sollte auf jeder Page unten angegeben sein - so kann im Notfall der Webmaster über einen toten Link Auskunft geben.

Wie läßt sich die originale Webadresse eines Dokuments sicher archivieren?

Ein Beispiel:

Sie haben innerhalb eines Framesets ein Dokument gefunden, das Sie später benutzen möchten bzw. aus dem Sie später zitieren möchten.

- Ein rechter Mausklick auf das Dokument oder auf ein Bild liefert ein Kontextmenü.
- Weiter zu Eigenschaften. Da steht unter Verknüpfungen immer die komplette Originaladresse, "http://www...."
- Mit gedrückter linker Maustaste diese Adresse markieren.
Das sieht dann so aus:

- Erneut einen rechten Mausklick in diese Markierung, ein neues Kontextmenü erscheint.
- Kopieren anwählen. Jetzt steht die komplette Internet-Adresse in der digitalen Zwischenablage Ihres Computers.

Wie geht es weiter?

- Nun in die URL-Zeile des Browsers klicken, damit ist die Adresse markiert (es könnte eine falsche Adresse eines Frames sein, wie im Bildbeispiel).
- Jetzt mit rechtem Mausklick in die Markierung, Kontextmenü erscheint.
- Einfügen wählen. Jetzt steht die Originaladresse im Eingabefenster.
- Nun Enter- bzw. Return-Taste drücken, Sie können Adresse und Dokument auf Stimmigkeit prüfen. Das Dokument nimmt nun die volle Breite des Browser-Fensters ein.

- Nun über das Browser-Menü als Favorit (bzw. Bookmark) ablegen.

Wenn Sie GrabNet verwenden, dann können Sie Ihre Suchergebnisse bequemer archivieren. Sie können insbesondere zu jeder Quelle einen Kommentar, die eMail-Adresse des Webmasters und sogar einen Schnappschuss hinzufügen. Mit der Adresse des Webmasters lässt sich nach dem Verbleib einer Website forschen.

Zitate aus einem "Kurzleitfaden Urheberrechte bei der Erstellung eigener Webseiten" von Jan Kaestner und Berthold Hilderink.

 

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