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Ausblick

 

Angesichts der vielen Fehlentwicklungen, die hier z.T. aufgezeigt worden sind, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Zukunft der Insel und des Tourismus dort. Der überwältigende Erfolg der Tourismusbranche hat eine wirtschaftliche  Monostruktur  entstehen lassen (vgl. Auswirkungen 1). Aus diesem Grunde steht eindeutig fest, dass ähnlich wie in anderen Tourismusregionen (z.B. Alpen) ein Zurück in die Zeit vor dem Massentourismus nicht möglich ist. Somit stellt sich nur die Frage, wie die Regierung von Mallorca in Zukunft mit dem Tourismus umgeht, welche Art von Tourismus sie möchte und wie die negativen Folgen nach Möglichkeit eingedämmt werden können. Bezüglich der Art des Tourismus hat es bereits klare Entscheidungen gegeben, und zwar in Richtung Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots. Während z.Zt. nur etwa 10% der Hotels dem Vier- oder Fünf-Sterne-Standard entsprechen, sollen in Zukunft vor allem Unterkünfte höherer Kategorie gebaut und dafür "Billigunterkünfte" abgerissen werden (1995: 22 Hotels und 13 Apartmentkomplexe mit 3615 Betten). Eine andere Maßnahme, die Geld zur Beseitigung der Umweltschäden eintreiben soll, ist die geplante Einführung der Ökosteuer. So sollen Touristen, die in einem Hotel übernachten, je nach Kategorie des Hotels zwischen 0,25 und 2 Euro pro Tag bzw. Nacht bezahlen. Die Regierung erhofft sich dadurch jährliche Mehreinnahmen von ca. 120 Mio. DM. Aber die Beseitigung von vorhandenen Umweltschäden oder die Verhinderung von neuen extremen Belastungen ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern vor allem auch der zentral koordinierten Planung. Und daran hat es in der Vergangenheit offensichtlich gemangelt. Denn die Planungshoheit liegt wie in ganz Spanien auf der Gemeindeebene. Teilweise haben die vorhandenen Gesetze die Bebauung noch gefördert anstatt sie zu beschränken. So erlaubte das Bodengesetz von 1976 den Bau von 630000 Wohneinheiten. Zum Vergleich lag der Bestand 1987 bei 260000 (Schmitt 1999, S.92). Diese Freizügigkeit führte in großem Umfang zur Umwandlung und zum Neubau von Zweitwohnsitzen. Ein anderes Beispiel ist das Naturschutzgesetz von 1991 (Llei d'Espais), nach dem ein Drittel der Inselfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Allerdings schützt dieses Gesetz diese Gebiete nicht vor der Besiedlung, lediglich flächenhafte Bebauung ist untersagt.

Somit wird deutlich, dass das Ausmaß des Tourismus auf Mallorca deutlich an seine Grenzen gestoßen ist, bzw. z.T. diese auch schon überschritten hat. Eine weitere Ausdehnung der touristischen Infrastruktur und ein weiterer Landschaftsverbrauch sind daher abzulehnen. Also bleibt nur eine Verbesserung der bereits bestehen Einrichtungen im Sinne der oben schon genannten Maßnahmen. Zusätzlich müssen Vorkehrungen zu Verhinderung einer weiteren Grundwasserabsenkung und Salzwasserintrusion getroffen werden, was nur über eine Beschränkung des Wasserangebotes möglich ist (z.B durch Verteuerung für bestimmte Verwendungen). Eine andere Zielrichtung könnte der Versuch sein, den Tourismus gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen, um so die Spitzen der Belastung abzubauen. Auch in dieser Richtung gibt es bereits Ansätze.

Dass sich etwas ändern muss, ist unvermeidlich, denn sonst kann es Mallorca ähnlich ergehen wie der spanischen Mittelmeerküste in den siebziger und z.T. auch achtziger Jahren, als aufgrund von ungelösten Umweltproblemen infolge der boomartigen Tourismusentwicklung die Branche einen erheblichen Einbruch hinnehmen musste. Auch auf Mallorca haben Umfragen ergeben, dass vor allem in den Regionen, in denen die Umweltbelastung durch den Tourismus am stärksten und der Landschaftsverbrauch am größten ist, die Zahl der Urlauber, die nicht noch einmal wieder kommen wollen, mit bis zu 20% am höchsten ist (Schmitt 1999, S. 71). Dieses sind die Bucht von Palma (Palma bis El Arenal) und die Costa Ponent im Südwesten der Insel.

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